Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Lieferung

a. Wir liefern und handeln ausschließlich auf Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
b. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur verbindlich, sofern sie von uns bestätigt werden.

2. Preise

a. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben an Waren und Präsentern.
b. Unsere Preise verstehen sich inklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
c. Unsere Serviceleistungen wie Lieferung, Montage, Dekoration, Maler- und Verlegearbeiten sind Zusatzleistungen, die gesondert vom Kunden zu den vereinbarten Konditionen zu vergüten sind.

3. Lieferfristen

a. Lieferfristen sind nur bei ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung verbindlich.

4. Gewährleistung & Umtausch

a. Jegliche Ware ist vor Gebrauch / Verarbeitung auf Mängel zu überprüfen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch eindeutig auf die individuellen Hinweise unserer Lieferanten hinsichtlich der Anerkennung von Mängelanzeigen (siehe Einleger bei Tapetenrollen, Verlege- und Pflegehinweise von Bodenbelägen , etc.).
b. Ansprüche des Kunden wegen Sachmängel verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Lieferung des Kaufgegenstandes. Der Kunde einer mangelhaften Sache kann zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung). Sollte die Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden sein, sind wir berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern. Folgende Faktoren sind hierfür bewertungsrelevant: Wert der Sache im mangelfreien Zustand, das Ausmaß des Mangels und die Frage, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden könnte. Bei Vertretbarkeit der anderen Art der Nacherfüllung beschränkt sich der Anspruch des Kunden auch nur auf diesen. Die andere Art der Nacherfüllung kann von uns wegen unverhältnismäßiger Kosten auch verweigert werden.
c. Der Kunde ist verpflichtet, bei Lieferung der mangelfreien Sache, die mangelhafte Sache herauszugeben.
d. Dem Kunden steht das Recht zu, bei fehlgeschlagener Nacherfüllung vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Sollte der Kunde vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er die mangelhafte Sache zurückzugeben und für die gezogenen Nutzungen Wertersatz zu leisten. Zur Ermittlung des Wertersatzes wird die Differenz zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer herangezogen.
e. Umtausch oder Rückgabe von mangelfreien und ungeöffneten Waren kann nur gegen Vorlage eines gültigen Kaufbeleges erfolgen, sofern die Waren weiterhin im Sortiment sind (z. B. Tapeten mit gleicher Anfertigungsnummer). Jeder Vorgang muss einzeln bewertet werden und geschieht aus Kulanz am Kunden. Couponwaren und reduzierte Waren sind vom Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.

5. Haftung

a. Von der Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die wir, ein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe durch einfache Fahrlässigkeit verursacht haben. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

6. Eigentumsvorbehalt

a. Die erworbene Ware bleibt bis zum Ausgleich der uns aufgrund des Kaufvertrags zustehenden Forderung in unserem Eigentum.
b. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmen und handelt er bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit, so bleibt der Eigentumsvorbehalt auch für unsere Forderungen gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von den im Zusammenhang mit dem Kauf uns zustehenden Forderungen bestehen. Auf Verlangen des Käufer sind wir zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
c. Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren dürfen vor vollständigem Rechnungsausgleich weder veräußert, verpfändet oder verschenkt werden. Etwaige erfolgte Verpfändungen der noch nicht vollständig bezahlten Ware sowie ein Wohnungswechsel des Käufers sind dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen.

7. Besondere Bestimmungen für Verlegearbeiten und sonstige Dienstleistungen

a. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei loser Verlegung zwei Jahre. Im Übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
b. Der Käufer / Besteller ist verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Wir sind berechtigt, dem Käufer / Besteller eine angemessene Frist zu setzen, in der er das von uns erstellte Werk abzunehmen hat. Diese beträgt regelmäßig 7 Tage. Erfolgt innerhalb dieser Frist die Abnahme nicht, gilt gemäß § 640 Abs. 1 Satz 3 BGB die Abnahme als erfolgt. Im Übrigen gelten die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

8. Zahlung

a. Es gelten die in den Rechnungen enthaltenen Zahlungsbedingungenen.
b. Sollte keine Zahlungsbedingung vereinbart worden sein, so ist die Forderung 14 Tage nach Rechnungsdatum netto fällig.
c. Sofern abweichende Zahlungsbedingungenen nicht schriftlich formuliert werden, sind nachträgliche Abzüge vom Forderungsbetrag nachzuzahlen.
d. Bei Zahlungsverzug werden 5,- € bei der 1. Mahnung und 15,- Euro bei der 2. Mahnung berechnet.
e. Verzugszinsen werden gemäß § 288 BGB berechnet.

9. Sonstiges

a. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht.
b. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen der Vertragspartner ist unser Firmensitz bzw. die zum Unternehmen gehörenden Geschäftsstellen.
c. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der besonderen Bedingungen für Verlegearbeiten ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt.